Mitglied werden
...und von allen Vorteilen des genossenschaftlichen Wohnens profitieren.
Mitglied werden in einer Genossenschaft können:
- natürliche Personen,
- Personengesellschaften des Handelsrechts,
- juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Um Mitglied zu werden muss der Bewerber einen Geschäftsanteil zeichnen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Für die Anmietung einer Wohnung kommen weitere Geschäftsanteile hinzu. Die Höhe ist in der Regel abhängig von der Größe der Wohnung. Einige Genossenschaften erheben zusätzlich dazu ein Eintrittsgeld. Die eingezahlten Anteile erhalten Sie bei einem Auszug wieder zurück, das Eintrittsgeld dagegen nicht.
Die Mitglieder einer Genossenschaft geben sich im Rahmen der Regelung des Genossenschaftsgesetzes eine Satzung, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind.
Die Grundrechte jedes Genossenschaftsmitgliedes sind:
- das Recht auf wohnliche Versorgung durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung,
- die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie
- die Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt.
Jedes Mitglied hat eine Stimme und wählt seinen Vertreter in direkter und geheimer Wahl.