So sieht Mitsprache bei Genossenschaften aus

28.06.2023

Viele Genossenschaften halten zur Zeit ihre Mitglieder- und Vertreterversammlungen ab. Dies sind die Gremien, in denen sich die Mitglieder aktiv einbringen und den Weg ihrer Genossenschaft mitbestimmen können. Jede Stimme hat dabei das gleiche Gewicht, denn alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und die gleichen Pflichten. Und über ihre Genossenschaftsanteile sind die Mitglieder „Miteigentümer“ der Genossenschaft, der Wohnungsbestand ist Gemeinschaftseigentum.

In der jährlichen Mitglieder- oder Vertreterversammlung überprüfen sie, ob Vorstand und Aufsichtsrat den genossenschaftlichen Förderauftrag erfüllt und die Geschäftspolitik im Sinne der Mitglieder ausgerichtet haben.

Die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung ist daher ein wichtiger Termin für alle: Vorstand, Aufsichtsrat und gewählte Vertreter.

 

Visualisierung: Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG

Wie ein Blick zurück auf das Geschäftsjahr und einer nach vorne auf zukünftige Entwicklungen aussehen kann, stellte die Familienheim Freiburg Baugenossenschaft eG auf ihrer Jahrespressekonferenz vor. Informationen zu "Investition in Sanierung, Neubau und weitere Verbesserung der CO2-Bilanz" sowie "Abschluss 2022 trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit positivem Ergebnis" finden Sie hier:

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