Inklusive studentische Wohngruppe im Anscharpark

19.03.2018

Die wankendorfer hat im Anscharpark in Kiel-Wik, Boltenhagener Straße 3, den Neubau eines Hauses, mit insgesamt 9 einzelnen Wohnungen und eine weitere Einheit im Erdgeschoss für eine fünfköpfige Wohngruppe errichtet. Eine Übergabe an die Mieter/-innen ist zum 1.4.2018 vorgesehen.

Die Wohngruppe basiert auf einem von der wankendorfer gemeinsam mit der Landeshauptstadt Kiel initiierten Wohnprojekt (Inklusionsprojekt) vorrangig für Studierende mit und ohne Behinderung. Dabei sollen insgesamt 5 Bewohnerhaushalte zusammen leben. Neben den Wohnräumen für die Bewohner/-innen verfügt die Wohngruppe über einen Gemeinschaftsraum inklusive Küche und Terrasse, einen großzügigen Wohnflur sowie ein Büro. Das Büro ist vorgesehen für eine/n Mitarbeiter/-in der Landeshauptstadt Kiel bzw. Betreuer/-in der Studierenden. Sämtliche Räumlichkeiten nebst Zugang zur Wohnanlage werden barrierefrei errichtet, zwei Zimmer haben darüber hinaus einen rollstuhlgerechten Grundriss und verfügen jeweils über ein behindertengerechtes Bad, während sich die weiteren 3 Bewohner der Wohngemeinschaft ein Bad gemeinsam teilen.

In der Wohngemeinschaft sollen 5 Menschen mit und ohne Behinderungen wohnen, die gemeinsam entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse, Interessen und Fähigkeiten gleichberechtigt ihr Zusammenleben organisieren und einen verbindlichen Beitrag für das gemeinsame Wohnen leisten. Im Sinne eines inklusiven Leitbildes für das Zusammenleben sind alle eingebunden in die Organisation der Wohngemeinschaft. Putzen, kochen oder einkaufen findet durch alle Bewohner/-innen der Gemeinschaft statt. Bewohner/-innen, die aufgrund ihrer Behinderung Unterstützung benötigen, erhalten diese durch ihre persönliche Assistenz. Die persönliche Assistenz ist von den behinderten Menschen angestellt. Sie müssen nicht in der Wohngemeinschaft wohnen.

Die Wohngemeinschaft versteht sich als vernetzte und lebensweltorientierte Wohnform, die ausreichend Raum hat. Für das Wohlfühlen wird eine gute Mischung aus Gemeinschaft und Privatsphäre vorhanden sein. Jede/r Bewohner/-in hat daher ein eigenes Zimmer (3 Zimmer zwischen 16,2 qm und 16,75 qm für Studenten ohne Behinderung und 2 rollstuhlgerechte Zimmer mit 28,70 qm bzw. 28,71 qm). Dieses Zimmer ist Privatraum. Jede/r hat das Recht seinen Raum so zu gestalten, wie sie/er es möchte.

Ein anderer Bereich ist dagegen für das gemeinschaftliche Leben bestimmt. Durch eine große Wohnküche eingebunden in einen großzügigen Gemeinschaftsraum besteht genügend Raum, um gemeinschaftliches Leben gestalten zu können.

 Mit Ausnahme des Büros sind die Räumlichkeiten mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein finanziert.

In dieser Wohngemeinschaft sollen Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben. Es soll dabei auf jegliche Ausgrenzung verzichtet werden. Wir sehen die Heterogenität der Bewohner/-innen als Bereicherung und Ausgangspunkt für das Zusammenleben. Alle erhalten in der Organisation des Zusammenlebens die Möglichkeit teilzuhaben und sind aufgefordert, etwas für die Wohngemeinschaft beizutragen. Die Wohngemeinschaft wird so zu einem Erfahrungsfeld im Zusammenleben mit anderen Menschen und ermöglicht den Bewohnern Lernprozesse im Sinne von Persönlichkeitsentwicklung und Förderung von sozialen Kompetenzen. 

„Dieses Wohnkonzept ist einmalig in der Landeshauptstadt Kiel. Das Konzept eröffnet Studenten mit und ohne Behinderung die Möglichkeit, in einer gemeinschaftsorientierten „studentischen“ Wohngemeinschaft zu leben, die selbstbestimmtes Wohnen und soziales Miteinander verbindet“, erläutert Dr. Ulrik Schlenz, Vorstandsmitglied der Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG. 

Aufgrund der DSGVO haben sich unsere Datenschutzrichtlinien zum 25.05.2018 geändert. Klicken Sie hier, um unsere Datenschutzerklärung einzusehen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden, um die Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern.