Mietendeckel-Urteil:

Argumente der Genossenschaften berücksichtigt

20.04.2021

Am 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Berliner Mietendeckel gekippt.

In Ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Richter in Karlsruhe darauf, dass Berlin keine Gesetzgebungskompetenz hat, sondern Mietrecht ein Bundesrecht ist.

Im August 2020 hatten vier Berliner Genossenschaften stellvertretend für weitere Genossenschaften ebenfalls eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Diese Beschwerde wurde nicht einzeln verhandelt, jedoch wird in einigen Passagen der Urteilsbegründung auch auf die Argumentation der Genossenschaften verwiesen.

Aufgrund der DSGVO haben sich unsere Datenschutzrichtlinien zum 25.05.2018 geändert. Klicken Sie hier, um unsere Datenschutzerklärung einzusehen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden, um die Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu verbessern.