Mietendeckel-Urteil:
Argumente der Genossenschaften berücksichtigt
20.04.2021
In Ihrer Urteilsbegründung verwiesen die Richter in Karlsruhe darauf, dass Berlin keine Gesetzgebungskompetenz hat, sondern Mietrecht ein Bundesrecht ist.
Im August 2020 hatten vier Berliner Genossenschaften stellvertretend für weitere Genossenschaften ebenfalls eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Diese Beschwerde wurde nicht einzeln verhandelt, jedoch wird in einigen Passagen der Urteilsbegründung auch auf die Argumentation der Genossenschaften verwiesen.