Bundesverfassungsgericht erklärt den Berliner Mietendeckel für nichtig

16.04.2021

15. April 2021 - Die Richter des Verfassungsgerichts beurteilen das Anfang 2020 in Berlin in Kraft getretene MietenWoG für unvereinbar mit dem Grundgesetz. Das Land Berlin habe damit seine Gesetzgebungsbefugnis übertreten.

„Wir begrüßen das Urteil. Wir waren und sind der Meinung, dass der Mietendeckel die verfehlte Wohnungspolitik der vergangenen Jahre nicht beheben kann. Im Gegenteil. Er schadete vor allem uns Genossenschaften und verhinderte, dass auch wir mehr bauen. Wir hoffen, dass sich das Augenmerk der Politik nun auf eine konstruktive und gemeinsame Wohnungspolitik aller Beteiligten richtet,“  so Dirk Enzesberger, Sprecher der Wohnungsbaugenossenschaften Berlin

Bei den Wohnungsbaugenossenschaften Berlin wird man mehrheitlich und zeitnah wieder zu den BGB-konformen Mieten zurückkehren, die auch ohne Mietendeckel bereits niedrig waren. Viele Genossenschaften werden schon aus Gründen der Gleichbehandlung aller Mitglieder nicht auf Rückzahlungen verzichten. Allerdings muss bei den Genossenschaften aufgrund der rückwirkenden Nachzahlung auch niemand fürchten, seine Wohnung zu verlieren.

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