Passend leben – Wohnungstauschprogramm der BBG

Die Bezirksbaugenossenschaft bietet ihren Mitgliedern einen besonderen Service

14.03.2025

Wenn sich Lebensumstände ändern, hat das oftmals Einfluss auf den Bedarf der Wohnungsgröße. Familien benötigen größere Wohnungen, die gegebenenfalls von Alleinstehenden bewohnt werden. Zum Beispiel, wenn die Kinder ausgezogen und der oder die Partner/in verstorben ist. Um diesem Remanenz-Effekt ein Stück vorzubeugen, hat die Bezirksbaugenossenschaft für ihre Mitglieder ein Wohnungstauschprogramm eingeführt.  

Die Grundidee ist ganz einfach: Wohnraum soll so bedarfsgerecht genutzt werden, wie möglich. Das Angebot gilt für alle Mitglieder, die mindestens 10 Jahre Mitglied der Genossenschaft sind und mindestens 10 Jahre eine genossenschaftliche Wohnung bewohnen. Es gilt auch für übertragende Mitgliedschaften bei wohnenden Mitgliedern (z.B. bei Tod eines Ehepartners). Somit hat grundsätzlich jedes Mitglied nach entsprechender Mitgliedszeit die Möglichkeit, das Programm zu nutzen. Es soll mit diesem Angebot ein Anreiz gegeben werden, in kleinere, passende Wohnungen umzuziehen und gleichzeitig den Bedarf an zum Beispiel Barrierefreiheit zu erfüllen. Es ergeben sich folgende Vorteile: 

Auszug aus dem Informationsflyer zum Wohnungstauschprogramm

Geldbeutel schonen – das Nutzungsentgelt pro m² bleibt gleich. Energiekosten
    können eingespart werden.
-   Generationen denken – die größere, bisherige Wohnung wird bedarfsgerecht vermietet.
-   Service – Wir suchen nach einer passenden Wohnung.
-   Verbesserung – Individuelle Anforderungen werden berücksichtigt.

Folgende Voraussetzungen gelten dabei an die „alte“ Wohnung:

-    Es handelt sich um eine genossenschaftliche Wohnung der Bezirksbaugenossenschaft
     Altwürttemberg e.G.
-    Die Wohnung darf keiner Preis- und/oder Belegungsbindung unterliegen.
-    Die Wohnung muss mindestens drei Wohnräume und eine Wohnfläche von circa 75 m²
     umfassen.

An die neue Wohnung:

-    Es handelt sich auch hier um eine genossenschaftliche Wohnung der 
     Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg e.G.
-    Die Wohnung darf keiner Preis- und/oder Belegungsbindung unterliegen.
-    Die neue Wohnung darf maximal eine Wohnfläche von 60 m² haben.
-    Ob eine Wohnung im Rahmen des Tauschprogramms angeboten wird, wird individuell
     durch den Vorstand entschieden.

An das Mitglied:

-    Es muss ein Nutzungsverhältnis seit mindestens 10 Jahren bestehen.
-    Das Nutzungsverhältnis muss ungekündigt sein. Es dürfen keine Zahlungsrückstände
     bestehen.
-    Es darf kein gerichtliches (Mahn-)Verfahren aufgrund von Zahlungsrückständen oder
     aufgrund des Wohnverhaltens anhängig sein.
-    Die Mitgliedschaft muss seit mindestens 10 Jahren bestehen.
-    Es darf keine Mitteilung über den Ausschließungsbeschluss abgesandt sein (in
     Anlehnung § 68, Abs. 2, S. 2 GenG).

Selbstverständlich bleibt, unabhängig des Programms, das lebenslange Wohnrecht der Genossenschaftsmitglieder unberührt.  

In einem Flyer hat die Bezirksbaugenossenschaft nochmals klar und übersichtlich alle Informationen zusammengefasst. Diesen finden Sie zusammen mit weiteren Hinweisen auf der Homepage der Baugenossenschaft Altwürttemberg eG https://bezirksbau.de. Ein gutes Projekt, dass hoffentlich Nachahmer findet. 

Mehr Informationen über die Bezirksbaugenossenschaft finden Sie in dem Artikel, den wir als pdf-Datei hier eingestellt haben.
  

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